Allgemeine Geschäftsbedingungen Waldis Printing Solutions AG

AGB V2022 für Waldis Printing Solutions AG / Waldis Printing Solutions.

  1. Wartung

Waldis Printing Solutions AG (nachfolgend Waldis genannt) verpflichtet sich, für die Wartung des Vertragsobjektes besorgt zu sein.

1.1a Umfang der Leistungen (Vollservice)
Um die Maschine in betriebstüchtigem Zustand zu halten, garantiert Waldis folgende Leistungen:

  • Ausführen von Wartungen, Reparaturen und Störungsbehebungen durch Fachpersonal am Kundendomizil oder in der Werkstatt der Waldis Printing Solutions AG, die sich den Entscheid über den Reparaturort vorbehält
  • Kostenloser Einbau von Ersatz und Verschleissteilen
  • Prüfung und Einstellung der Geräteparameter
  • Reisekosten und Spesen des Technikers
  • Lieferung der zur Erstellung der Prints benötigten Menge Toner und Verbrauchsmaterialien für die Geräte (exkl. Heftklammern, Papier)

1.1b Ausschluss und Einschränkungen vom Wartungsdienst
In den üblichen Wartungsleistungen von Waldis nicht eingeschlossen sind:

  • Behebung von Störungen sowie Ersatz von Bestandteilen, die nötig wurden infolge Unfall, Nachlässigkeit, unzweckmässiger Behandlung, Versagen der Stromzufuhr, Feuer, Diebstahl, Wasser, Missbrauch oder anderen aussergewöhnlichen Einwirkungen sowie Elementarschäden
  • Behebung von Schäden sowie Ersatz von Bestandteilen, die nötig wurden durch Selbstverschulden des Kunden oder weil der Kunde selbst oder eine Drittperson Reparaturen oder Wartungsdienst an der Maschine vorgenommen hat
  • Ausführung von Reparaturen oder Justagen sowie der Ersatz von Teilen, bedingt durch ungeeignetes, nicht von Waldis geliefertes oder empfohlenes Zubehör und Druckträger (z. B. Folien, Etiketten, etc.) sowie Heftklammern
  • Arbeiten, verursacht durch einen Standortwechsel der Maschine

1.2 Verrechnung der Wartungs- und Servicegebühren
Die unter Kapitel 1.1 aufgeführten Leistungen werden mittels Click-Abrechnungs-Modell verrechnet. Waldis erhebt für Drucke und Kopien, die mit dem Gerät produziert werden, pro Seite (Click) einen im Vertrag festgelegten Betrag. Zusätzlich wird eine monatliche Grundgebühr und/oder eine monatliche Gebühr für das Managed Print Services Tool (Kapitel 1.7) erhoben. Erstellte Scans werden durch die monatliche Grundgebühr gedeckt oder separat verrechnet.

1.3 Vernetzte Geräte
Sämtliche EDV-Anwendungen und –Support des Gerätes (Update, Netzwerk- und Softwareproblemen), insbesondere Hilfeleistung bei Problemen in Folge von Umstellungen der Systemumgebung (Hard- und/oder Software) des Kunden sind nicht über den Servicevertrag abgedeckt. In diesen Fällen werden Reise- und Arbeitszeit nach Aufwand verrechnet. Vor einem Wechsel des installierten Betriebssystems ist der Kunde verpflichtet, Waldis zu informieren. Waldis klärt in diesem Fall beim Hersteller ab, ob und wann die Druckertreiber zur Verfügung stehen. Sollte der Druckertreiber vorerst nicht zur Verfügung stehen, wird zusammen eine Lösung ausgearbeitet.

1.4 Vertragsdauer
Dieser Vertrag tritt per Installationsdatum in Kraft. Die Laufzeit des Vertrages startet per erstem Tag des darauffolgenden Monates (sofern die Lieferung nach dem 9. Tag des Monates erfolgt). Die Zeit zwischen Installationsdatum und Vertragsstart gilt als Übergangsperiode. Als Vertragslaufzeit gilt die im Vertrag vereinbarte Dauer. Die erste Rechnung beinhaltet auch die angefallenen Kosten für den Serviceumfang während der Übergangsperiode. Der Vertrag erneuert sich ununterbrochen stillschweigend um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt worden ist.

1.5 Ausserordentliche Kündigung
Während der vereinbarten Vertragszeit ist eine ordentliche Kündigung eines Vertrages ausgeschlossen. Insbesondere steht dem/r Vertragsnehmer/in kein Kündigungsrecht zu bei Geschäftsaufgabe, Firmenveräusserung, Fusion usw. Im Falle einer ausserordentlichen Vertragsauflösung durch den/die Vertragsnehmer/in oder eines Dritten im Auftrag des/der Vertragsnehmers/in berechnet sich der Schaden wie folgt: Der/die Vertragsnehmer/in schuldet der Waldis für die ordentlich verbleibende Vertragsdauer die monatlich durchschnittlichen Servicebeträge. Der durchschnittliche Betrag wird von Vertragsbeginn bis Vertragsauflösung ermittelt. Der gesamte Betrag ist innert 30 Tagen des ausserordentlichen Vertragsende fällig.

1.6 Preise und Konditionen – Wartungs- / Servicegebühren
Die Wartungsgebühren entsprechen den gegenwärtigen für diese Maschine gültigen Bestimmungen. Waldis behält sich vor, die in diesem Vertrag festgelegten Preise und Konditionen unter schriftlicher Voranzeige an den Kunden, mit einer Frist von 60 Tagen, zu ändern. Preiserhöhungen werden nur in unabdingbaren Fällen vorgenommen (z.B. Teuerung, starke Kostenanstiege von Seite Hersteller/ Lieferanten). Sofern die Preiserhöhung den Wert von 8% des bestehenden Preises seit Vertragsstart oder der letzten Preisänderung nicht übersteigt, bleibt das Vertragsverhältnis vollumfänglich bestehen. Andernfalls ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auf das Monatsende vor Inkrafttreten der neuen Preise und Konditionen zu kündigen. Ausgenommen von oben aufgeführter Regelung bleiben Tarifänderungen infolge Finanzmassnahmen des Bundes wie Warenumsatzsteuer, Mehrwertsteuer, usw.

Der vereinbarte Servicepreis basiert jeweils auf einem durchschnittlichen Farbdeckungsgrad von 4 % pro Primärfarbe. Bei wesentlichen Abweichungen (regelmässig höherem Deckungsgrad) behält sich Waldis vor, den Servicepreis entsprechend anzupassen oder allfälliges Material, welches durch den Mehrverbrauch benötigt worden ist, zu verrechnen.

1.7 Managed Print Services
Waldis setzt eine Managed Print Services (MPS) Software ein, um die automatisierte Belieferung mit Verbrauchsmaterialen zu ermöglichen. Ebenso werden mittels dieser Software die Zählerstände übermittelt, welche als Basis für die Abrechnungen der Wartungsgebühren dienen. Die MPS Software kann ohne Sicherheitsbedenken von Kundenseite eingesetzt werden. Verzichtet der Kunde auf diese Software oder verfügt nicht über eine entsprechende IT-Infrastruktur, muss Verbrauchsmaterial manuell vom Kunden bestellt werden. Waldis behält sich vor, für die Mehraufwände im Zusammenhang mit den manuellen Bestellungen sowie der manuellen Erfragung von Zählerständen eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.

1.8 Versand- und Portokosten
Im Wartungsvertrag ist die Belieferung von Verbrauchsmaterial enthalten. Pro Gerätetyp und Verwendungszweck wird mit einem jährlichen Durchschnittswert an Materialsendungen gerechnet. Waldis behält sich eine anteilsmässige Verrechnung von Portokosten an den Kunden generell vor, insbesondere aber bei folgenden Szenarien:

  • Ausserordentlicher Mehraufwand des Versandprozederes durch Forderungen oder Spezialwünsche des Kunden
  • Ausserordentlich hohe Menge (im Sinne von deutlicher Übermenge zum Durchschnittswert) an zu versendendem Material
  • Ausserordentlich hohe, extern bedingte Kostensteigerung für Waldis für den Versand (z.B. Zuschläge der Lieferfirmen)

1.9 Haftung
Waldis haftet dem Kunden nicht für mittelbare Schäden, die wegen Betriebsunterbruch, Stillstand der Maschine, durch Verzögerung bei Reparatur- und Unterhaltsarbeiten oder in der Lieferung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterial entstehen können, sei es aus Wartungs- oder Garantieansprüchen.

 

  1. Mietvertrag

2.1 ALL IN Mietvertrag
Nach Ablauf der Mietperiode kann das Gerät gekauft, weiter gemietet oder an den Vermieter zurückgegeben werden. Ohne schriftliche Kündigung, 90 Tage vor Ablauf der Mietperiode erneuert sich dieser Mietvertrag automatisch um jeweils 12 Monate. Innerhalb der Mietperiode besteht jederzeit die Möglichkeit, das Mietobjekt gegen ein vielseitigeres oder leistungsfähigeres Gerät aus dem Sortiment von Waldis auszutauschen. Bei Auskauf des bestehenden, noch aktiven, Mietvertrages durch den Kunden oder eine Drittpartei werden alle Mietpauschalen für die vorgesehene Mietdauer einerseits sowie eine Gebühr andererseits fällig. Ebenso kommt der Absatz 1.5 automatisch zur Anwendung.
Die Abholung/Rücknahme von Geräten wird als Dienstleistung verrechnet.

 

  1. Allgemeine Bedingungen

3.1 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen, rein netto, ohne Skonto.

3.2 Gerichtsstand
Die Vertragspartner vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand Luzern.

3.3 Gültigkeit
Diese AGB, Version 2022 (V2022), ersetzen alle vorgängigen AGB Versionen.

Anpassungen vorbehalten.

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